Bald hier bei uns auch online verfügbar!
Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00€
kostenfrei bei uns beantragen
Das sollten Sie unbedingt wissen
Ein bestimmtes Pflegehilfsmittel wird nur von der Kasse übernommen, sofern dieses im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Dieses wird permanent aktualisiert. Sollten Sie selber ein kostenloses Pflegemittel beantragen, kann es unter Umständen abgelehnt werden. Allerdings kann sich eventuell ein Widerspruch mit einer detaillierten Begründungsliste lohnen. Wird auch dieser Widerspruch abgelehnt, ist nur noch der gerichtliche Weg möglich.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Gemäß §78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 SGB XI haben Sie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von aktuell 40,00€, wenn:
- Sie haben einen Pflegegrad* oder pflegen eine Person mit Pflegegrad
- Die Pflege findet zu Hause statt
*Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln
Wer trägt die Kosten für kostenlose Pflegemittel?
Die Zahl der Menschen die auf Pflege angewiesen sind, steigt. Das Ziel der Pflege ist, dem Pflegebedürftigen bei den alltäglichen Dingen, die er selbst nicht mehr verrichten kann, helfend zur Seite zu stehen und ihm die Möglichkeit lassen sein Leben noch größtenteils selbst zu führen. Dazu bedarf es den Einsatz von unterstützenden Verbrauchsmitteln.
Für die Pflegefachkraft sowie für den Pflegebedürftigen sind diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von großer Bedeutung und eine immense Erleichterung. Die Pflegekosten für Pflegehilfsmittel trägt die Pflegeversicherung. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder Krankenkasse wird übernommen, wenn das Pflegehilfsmittel im Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist. Ebenso die Pflegehilfsmittel die leihweise überlassen, oder zur Verfügung gestellt werden. Ein Arzt kann nur Produkte verordnen, die am Markt zu bekommen sind. Manchmal ist es sehr schwer, den vielen Regelungen gerecht zu werden. Teilweise sind diese nicht sehr leicht umzusetzen. Das beschert dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen oft unnötige Arbeit. Diese wäre zu vermeiden, wenn nicht so kompliziert verfahren würde.
Welche Mittel erhält man bei welchem Pflegegrad?
Mit Feststellung einer der fünf Pflegegrade ist genau festgelegt, auf welche Hilfsmittel der Patient einen Anspruch hat. Pflegehilfsmittel dienen dazu, den Erfolg einer Behandlung zu unterstützen, dem Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten und ein Stück Lebensqualität zurückzugeben. Hier sind Hörhilfen, Körperersatzstücken und orthopädischen Hilfsmittel zu nennen.
Bei Pflege-Hilfsmittel wird der Einsatzbereich unterschieden zwischen häuslichen- und stationären Bereich. Diese werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Zum einen sind das die Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch und zum persönlichen Schutz. Hier genannt die Wichtigkeit der Handhygiene durch Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Fingerlinge. Ebenso ist hier der Mundschutz und Schürzen zu nennen. Die täglichen Pflegehilfsmittel zur Körperpflege gehören ebenso zu den Prioritäten in der Pflege. Hierunter zählt der Duschwagen und zur Betthygiene zählen Bettpfannen, Urinflachen, sowie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen.
Wichtige Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung und Mobilität sind
- Hausnotrufsysteme
- Rollstühle
- Gehwagen
- Gehhilfen
- Pflegebetten- und Zubehör
Diese zählen diese zu den technischen Hilfsmitteln. Diese müssen bei Wegfall der medizinische Notwendigkeit zurückgegeben werden.
Zuzahlungen zu technischen Hilfsmitteln muss der Pflegebedürftige nur leisten, wenn er sie zum dauerhaften Gebrauch (als Eigentum) verwendet.
Pflegehilfsmittel sind auch solche Mittel, die spezifisch auf den einzelnen Pflegebedürftigen abgestellt sind und für den Einzelfall getroffen werden.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und Beschwerden lindern und der Bedarf danach sollte einfacher und freundlicher gegenüber dem Pflegebedürftigen gestaltet werden.
Sie haben Fragen z.B. zur Pflege im Alter?
Sie möchten weitere Infos zu den Pflege-Hilfsmitteln?
Nutzen Sie unseren Kundenservice von 08:30 - 19:00 Uhr